Aktuelles
Finanzierung von Mitgliedsbeiträgen für Kinder und Jugendliche (BuT)
Ihr kennt Kinder und Jugendliche, die maximal 17 Jahre alt sind und Mitglied in einem Sportverein werden möchten, sich dies aber finanziell nicht leisten können?
Seit dem 01. August 2019 können sozial schwächere Familien leichter finanzielle Unterstützung erhalten, um die Mitgliedsbeiträge ihrer Kinder bezahlen zu können.
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung (BuT) können so pauschal 15 Euro pro Monat erstattet werden. Zusätzlich gibt es weitere 15 Euro pro Monat für Fahrkosten und Ausrüstung.
Um Leistungen im Rahmen des BuT zu erhalten, muss nur die Mitgliedsbescheinigung oder der Mitgliedsvertrag des Sportvereins bei der Leistungsstelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle oder Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten) vorgelegt werden.
Der Flyer der Sportjugend, der in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entstanden ist, steht hier zum Download bereit. Weitere Informationen hat die Sportjugend auf ihrer Homepage veröffentlicht.